Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer beim Verpächter erhoben und muss von diesem als Adressat des Grundsteuerbescheides ausgeglichen werden.
Die TZG Ernstroda GmbH als Pächter, erstattet dem Verpächter die Steuer, gegen entsprechenden Nachweis, jährlich zusammen mit der Pacht.
Aufgrund der vielen Rückfragen können wir nicht alle Fragen telefonisch beantworten. Wir möchten Sie daher bitten uns Ihren Grundsteuerbescheid. per Post, Fax (03623/361529) oder E-Mail (s.burkhardt@tzg-ernstroda.de) unter Angabe der Pachtvertragsnummer zu übersenden.
Die Grundsteuer wird dem Eigentümer/Verpächter dann mit der nächsten Pachtzahlung zusätzlich zur Pacht, Ende September erstattet.